Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist es am Steuer legal die Freisprecheinrichtung ans Ohr zu halten um darüber zu telefonieren. Das OLG hat damit der Berufung eines Autofahrers stattgegeben, der an einer roten Ampel wegen Verbindungsstörungen die Freisprecheinrichtung ans Ohr gehalten hat und deswegen zu einem Bußgeld verdonnert wurde.
Nach Meinung der Richter ist die Freisprecheinrichtung kein Handy und damit nicht von diesem Verbot betroffen. Verboten ist nur die Nutzung des Handys am Steuer, da der Fahrer durch die zahlreichen Funktionen abgelenkt würde. Bei der Freisprecheinrichtung sei die Gefahr nicht gegeben.

