Ein Mobilfunkvertrag besteht aus einer schriftlichen Vereinbarung zwischen einem Netzbetreiber und dem Kunden. Dabei geht man in der Regel eine
mehrmonatige Bindungsfrist
ein. Diese hat den Zweck, dass das Unternehmen mit einem gewissen Umsatz (in Form der Grundgebühr) rechnen kann. Dafür gibt es entweder besonders attraktive Gesprächsgebühren, eine niedrige Grundgebühr oder ein
subventioniertes Handy
zum Top-Preis.
Der Mobilfunkvertrag kann heute entweder in einem Geschäft des Netzbetreibers abgeschlossen werden oder man bestellt ganz einfach bequem per Internet und erhält alle nötigen Unterlagen direkt nachhause geschickt. Man braucht sich dann nur noch vor dem Postboten oder Mitarbeiter eines Paketdienstes auszuweisen, schon ist der Mobilfunkvertrag aktiviert und man kann die Vorteile nutzen. Viele Handy-Anbieter betreiben heute selbst gar kein Netz mehr, sondern mieten sich nur noch bei den großen Unternehmen ein, weshalb sie lediglich als
Reseller
fungieren. Für den Kunden macht dies in der Praxis keinen Unterschied, sofern der Vertrag mit einem seriösen Partner abgeschlossen wurde.
Normalerweise gibt es bei einem Mobilfunkvertrag eine
Grundgebühr
. Das ist ein Entgelt für die Bereitstellung von Telekom-Leistungen, diese wird auch dann fällig, wenn man überhaupt nicht telefoniert. Im Gegensatz zu den
Prepaid-Modellen (z. B. Telefonwertkarte) bezahlt man bei einem solchen Vertrag normalerweise im Nachhinein, also abhängig nach der Höhe der entstandenen Verbindungen. Viele Kunden wählen einen Mobilfunkvertrag mit
niedriger Grundgebühr
, da sie selbst nur erreichbar sein wollen und kaum aktive Gespräche führen. Wer jedoch viel selbst telefoniert und in verschiedenste Netze ruft, benötigt einen Vertrag mit niedrigen Gesprächsgebühren. Dafür ist jedoch eine teurere Grundgebühr oder Paketpreis nötig.
Als Alternative zu einem herkömmlichen Mobilfunkvertrag gibt es
Handy-Wertkarten
. Hier beträgt die Grundgebühr 0 Euro, allerdings finanzieren sich Anbieter durch etwas höhere Minutenpreise und bieten oft nicht denselben Service wie konventionelle Provider. Gerade bei Zusatzleistungen fehlen die entsprechenden Dienste: Datenübertragung, Auslandsverbindungen oder 0-Euro-Handys sucht man bei Prepaid-Anbietern meistens vergebens. Sie beschränken sich auf das reine Telefonieren, was natürlich bei den meisten Kunden immer noch absolute Priorität hat.
Ein Mobilfunkvertrag kann auch Inklusivminuten oder sonstige Dienstleistungen als Paket bereitstellen. Hier sollte man beim Abschluss darauf achten, welche Kosten hier monatlich bzw. über die gesamte Bindungsfrist entstehen. In vielen Fällen bezahlt man hier nämlich für eine Leistung, die man nur wenig in Anspruch nimmt und schenkt dem Telekom-Unternehmen somit bares Geld.
Mobilfunkverträge werden in Deutschland meistens über einen Zeitraum von 24 Monaten geschlossen. Während dieser Zeit ist man fix an einen Provider und einen entsprechenden Vertrag gebunden. Eine Auflösung des Verhältnisses ist nur schwer möglich bzw. mit hohen Kosten verbunden, dafür lassen sich die Netzbetreiber ordentliche Gebühren zahlen.